AG Social Media kritisiert geplante Genehmigungspflicht digitaler Videostreams
Die Arbeitsgemeinschaft Social Media e.V. in Gründung äußert erhebliche Bedenken gegen die von der Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) geplante Genehmigungspflicht für Streaming-Angebote. Durch eine Änderung ihrer Fernsehsatzung will die BLM für Live-Streams mit mehr als 500 gleichzeitigen Nutzern künftig eine Lizenzpflicht einführen.
München, 17. Juli 2008. Die Möglichkeit der audiovisuellen Kommunikation mit einer großen Zahl von Internetnutzern ist eine der wichtigsten Innovationen der letzten fünf Jahre im Bereich der sozialen Medien. Durch das Streaming wird das, was mit Foren und Weblogs begonnen hat - nämlich ohne teure Investitionen in eine Infrastruktur mit einer großen Zahl von Gesprächspartnern in einen Dialog zu treten - in der audiovisuellen Dimension fortgesetzt. Zahlreiche Konferenzen, Hochschulen und Vereine nutzen diese Möglichkeit, um Personen an Vorträgen und Diskussionen teilnehmen zu lassen, ohne dass diese physisch anwesend sein müssen. Auch die BLM hat im Übrigen die von ihr mitveranstalteten Medientage München im vergangenen Jahr ins Netz übertragen.
Besonders verwirrend ist, dass die Bayerische Medienbehörde die Genehmigungspflicht nicht an die tatsächliche Zahl der Gesprächspartner koppelt, sondern an die Zahl der potentiell erreichbaren Personen. In Deutschland kann nahezu jedes derart gestaltete digitale Angebot theoretisch 40 Millionen Internetnutzer erreichen. Ob diese Erreichbarkeit tatsächlich realisierbar ist, hängt vor allem von den technischen Gegebenheiten ab. Würden die Pläne der BLM wie geplant umgesetzt, würden für jedes Livestreaming erhebliche Kosten anfallen. Die dadurch erforderliche Selektion in genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Videostreams wäre ein weiterer Schritt in Richtung Aushöhlung der Netzneutralität.
Die Arbeitsgemeinschaft Social Media lehnt die geplante Genehmigungspflicht ab, da sie…
a) … ein schwerwiegender Eingriff in die Meinungsfreiheit der Bürger ist. Die Möglichkeiten der öffentlichen und teil-öffentlichen Meinungsfreiheit in der digitalen Welt dürfen nicht dem behördlichen Regulierungseifer geopfert werden;
b) … technikfeindlich ist. Ein derart welt- und webfremder Regulierungsversuch des Internetstreamings in Bayern hätte nur zur Folge, dass entsprechende Angebote in andere (Bundes-)Länder ausweichen würden und auf diesem Sektor in Bayern auf längere Zeit keine Innovationen zu erwarten wären. Die Zukunft wäre die digitale Kleinstaaterei.
c) … die freie Entfaltung der Wissensgesellschaft behindert. Die Wissensgesellschaft lebt von Austausch, Kommunikation und Dialog. Das digitale Videostreaming hat sich als kostengünstiger, schneller und effektiver Weg herausgestellt, Ideen zu entwickeln und zu diskutieren. Diese Möglichkeit muss erhalten bleiben.
Deshalb fordern wir die BLM auf, diese Pläne nicht weiter zu verfolgen, die Fernsehsatzung entsprechend abzuändern und das digitale Streaming als wichtige Ressource für Meinungsfreiheit, Innovation und Wissenstransfer zu fördern.
Kontakt:
Dr. Benedikt Köhler
M: benedikt [at] ag-sm.de
Tw: twitter.com/furukama
Presse
Christian Faltin
cocodibu GmbH
Tel. 089-38192-201
presse@cocodibu.de
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COMMENTS / 4 COMMENTS
Timo Heuers Weblog » Bayern will Livestreams lizenzpflichtig machen added these pithy words on Jul 17 08 at 12:48 pm[...] Nutzern künftig lizenzpflichtig sein. Die neugegründete Arbeitsgemeinschaft Social Media kritisiert das Vorhaben [...]
Online Podiumsdiskussion: Ist das wirklich Rundfunk? | stART Conference 2009 |stART conference added these pithy words on Feb 04 09 at 9:43 am[...] BLM hatte bereits im Oktober auf die entstandene Diskussion reagiert und versucht die Realität des Internets mit an den Tisch zu holen. Da die Kontroverse [...]
Neues aus der Rundfunkanstalt. Oder: Vertrauen im Netz durch Überwachung?! « sozlog added these pithy words on Feb 07 09 at 8:33 pm[...] möchte, die Argumente der AG Social Media aufgreifend, in acht Punkten ausführen, weshalb ich die geplante [...]
Christian Kalkhoff added these pithy words on Jul 17 08 at 2:01 pmIch sehe hier ein Zuständigkeitsproblem. Wie gestern schon auf Twitter geschrieben, ist ein Stream im heutigen Internet immer eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung, es gibt also kein Lauschen des Nutzers im Sinne von Broadcast.
Fernsehen (wie Radio) ist aber genau darüber definiert, dass man über eine allgemein verfügbares Trägermedium, Funkwellen, das Signal abgreifen kann und dadurch zuschauen kann.
Ein Videostream ist also eher wie Kino. Dort geht der Besucher rein, kauft eine Karte und setzt sich in den Saal. Der Betreiber weiss genau wer (oder wie viele) das Angebot wahrnehmen und muss für jeden Besucher einen Sitz (Bandbreite) reservieren. Und für Kino braucht man meines Wissens doch keine Rundfunkgenehmigung, oder?
Christian
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