Anfang dieses Monats stellte sich heraus, dass eine deutsche Anwaltskanzlei Tausende von Drohbriefen an Personen geschickt hatte, denen sie beschuldigt wurde, Streaming-Videos auf der Pornoplattform RedTube angesehen zu haben, und forderte, dass diese Personen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen bis zu 250 € (344 $) pro Clip zahlen müssen. Nun, im Moment können die Deutschen gerne wieder kostenloses Streaming-Video ansehen – auch Pornos – ohne sich Sorgen zu machen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen.
Das Landgericht Köln, das der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) ursprünglich die Zusendung der Briefe im Auftrag der Schweizer Rechteinhaberfirma The Archive gestattet hatte, hat am Freitag mitgeteilt, dass es nach zahlreichen Beschwerden seine Meinung geändert hat. Diese Beschwerden scheinen von Leuten zu kommen, die darauf hinweisen, dass das Anschauen eines urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht dasselbe ist wie das Herunterladen – und auch fragen, wie genau das Archiv und U+C die IP-Adressen ihrer Ziele erhalten haben, um sie zu identifizieren und Briefe an sie zu senden.
Das Gericht stellte fest, dass das Gesetz über das Streaming urheberrechtlich geschützter Inhalte in der Tat bei weitem nicht klar war, und gewährte RedTube eine einstweilige Verfügung, die U+C zwingt, den Versand der Briefe einzustellen. Sie erklärte, sie werde eine endgültige Entscheidung über die mehr als 50 eingegangenen Beschwerden spätestens im Januar treffen.
Beobachter hatten von Anfang an festgestellt, dass es so aussah, als hätte das Gericht Mist gebaut – als sie das Gericht baten, die Briefkampagne zuzulassen, hatte U+C das Anschauen eines Videos im Browser mit einer rechtswidrigen Reproduktion gleichgesetzt und behauptet, es benutze Software namens Gladii 1.1.3, um die IP-Adressen von Streamern abzuholen, obwohl diese Software anscheinend nur zur Überwachung von File-Sharing-Netzwerken nützlich sei.
Beim Versuch herauszufinden, woher die IP-Adressen kamen, hatten einige sogar die Theorie aufgestellt, dass RedTube selbst beteiligt war. Letzte Woche sagte die Porno-Plattform jedoch, dass es nichts damit zu tun habe. Die in Luxemburg ansässige Firma beantragte daraufhin die am Freitag ergangene einstweilige Verfügung gegen U+C und The Archive. Seiten wie der Fundorado Test sind damit nicht illegal.